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Besteuerung der Kfz-Nutzung
Auffrischung der Grundlagen
Für umsatzsteuerliche Zwecke umfasst der Begriff „Fahrzeug“ oder auch „Kfz“ alle Kraftfahrzeuge und folglich auch kennzeichnungs-, versicherungs- und führerscheinpflichtige Elektrofahrräder. Ausgangspunkt der Überlegungen zur Besteuerung der Nutzung ist die Zuordnung zum Unternehmen. Diesbezüglich sind die Implikationen hinsichtlich der ertragsteuerlichen Erfassung als Betriebs- oder Privatvermögen grundsätzlich irrelevant. Vielmehr ist nach den allgemeinen Grundsätzen auf die beabsichtigte Verwendung im Besteuerungszeitraum der erstmaligen Verwendung abzustellen (Abschnitt 15.2c Abs. 12 UStAE.). Die Ermittlung der Verwendung richtet sich nach der voraussichtlichen Kilometerleistung für die jeweilige Nutzung. Wie durch § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG vorgegeben, kommt es somit insbesondere darauf an, ob die erforderliche Mindestnutzung i. H. von 10 % erreicht werden kann oder das Zuordnungsverbot einschlägig ist.
I. Umsatzsteuerliche Behandlung
1. Grundlagen
Wichtig hinsichtlich dieser Aufteilung ist, dass Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten aus betrieblichem Anlass der unternehmerischen Nutzung zuzurechnen sind (Abschnitt 15.23 Abs. 2 UStAE).
Es sind die folgenden Zuordnungsmöglichkeiten mit den entsprechenden rechtlichen Folgen bei der ...