Gesetze: BewG a. F. § 11 Abs. 2 Satz 4BewG a. F. § 102 Abs. 1BewG a. F. § 136 Nr. 3 Buchst. b (und Nr. 4 Buchst. c)
Bei der Anteilsbewertung im Stuttgarter Verfahren sind Schachtelbeteiligungen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Beitrittsgebiet, die nach § 136 Nr. 3 i. V. m. Nr. 4 BewG nicht im Einheitswert des Betriebsvermögens enthalten sind, nicht hinzuzurechnen
Leitsatz
Bei der Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften, deren Wert sich nicht aus letztjährigen Verkäufen ableiten läßt, hat die Hinzurechnung einer Schachtelbeteiligung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 BewG i. d. F. des Zinsabschlaggesetzes vom (BGBl I, 1853, BStBl I 1992, 682) zu unterbleiben, wenn die Schachtelbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Beitrittsgebiet besteht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 442 ZAAAA-96524
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