Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem Steuererstattungsansprüche der Vollstreckungsansprüche des Vollstreckungsschuldners aufgrund der Einkommensteuerveranlagungen ,,für das abgelaufene Kalenderjahr und alle frühere Kalenderjahre'' gepfändet werden sollen, ist nicht wegen inhaltlicher Unbestimmtheit der gepfändeten Forderung nichtig
Leitsatz
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem sinngemäß die angeblichen Steuererstattungsansprüche des Vollstreckungsschuldners aufgrund der Einkommensteuerveranlagungen ,,für das abgelaufene Kalenderjahr und alle früheren Kalenderjahre'' gepfändet werden sollen, ist nicht wegen inhaltlicher Unbestimmtheit der gepfändeten Forderungen nichtig.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 439 PAAAA-96523