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Online-Nachricht - Freitag, 20.09.2024

Umsatzsteuer bei Entsorgung gefährlicher Chemikalien

Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Entsorgung gefährlicher Chemikalien, die ein Entsorgungsfachbetrieb vornimmt, richtet sich nach dem vereinbarten Entsorgungspreis. Sie erhöht sich nicht um den Wert der verunreinigten Chemikalien, die der Entsorgungsfachbetrieb nach entsprechender Verwertung als sog. Regenerat ggf. wieder verkaufen kann.

Hintergrund: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ist das Entgelt. Besteht das Entgelt für eine sonstige Leistung (Dienstleistung) in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung, spricht man von einem tauschähnlichen Umsatz; in diesem Fall gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Wird zusätzlich noch Geld gezahlt, nennt man dies einen tauschähnlichen Umsatz mit Baraufgabe, so dass als Bemessungs...