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Steuerentlastungen bei Hochwasserschäden an Vermietungsobjekten
Im Juli 2021 waren die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, im Winter 2023/2024 vor allem das Land Niedersachsen und im Mai/Juni 2024 insbesondere die Länder Bayern und Baden-Württemberg von Hochwasser betroffen. Aufgrund dieser Ereignisse stellte und stellt sich für viele Eigentümer, die beschädigte Vermietungsobjekte in ihrem Eigentum haben, die Frage, welche Folgen steuerrechtlicher Art sich daraus ergeben. Seit längerem gibt es von Seiten der Verwaltung Verfügungen, die die steuerlichen Folgen von Hochwasserschäden im jeweiligen Bundesland behandeln. Dabei ist besonders ein Verfügungsmuster von Interesse, das in verschiedenen Ländern mit gleichem oder nahezu gleichem Wortlaut veröffentlicht wurde. Dieses beinhaltet auch Regelungen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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Steuerliche Entlastungen durch gleich lautende Erlasse der Länder
Die [i]Nachweiserleichterung und Sonderabschreibung betroffenen Länder gewähren dem Steuerpflichtigen Erleichterungen durch im Wesentlichen einheitliche Erlasse. So können Aufwendungen per se als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie nicht 70.000 € überschreiten. Darüber hinaus g...