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Steuerentlastungen bei Hochwasserschäden an Vermietungsobjekten
Darstellung anhand von Beispielsfällen
Im Juli 2021 waren die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, im Winter 2023/2024 vor allem das Land Niedersachsen und im Mai/Juni 2024 insbesondere die Länder Bayern und Baden-Württemberg von Hochwasser betroffen. Aufgrund dieser Ereignisse stellte und stellt sich für viele Eigentümer von beschädigten Vermietungsobjekten die Frage, welche Folgen steuerrechtlicher Art sich daraus ergeben. Diese Folgen betreffen die Anwendung spezieller Verwaltungsregelungen, die durch die Länderministerien erlassen wurden, wie auch die Handhabung allgemeiner steuerrechtlicher Grundlagen. So sind Fragen zur Abschreibung wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (AfaA) ebenso zu beantworten wie Fragen nach der Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen. In diesem Zusammenhang sind auch Fragen zum Thema anschaffungsnahe Herstellungskosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu klären.
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I. Einheitliche Ländererlasse zu den steuerlichen Maßnahmen bei Hochwasserschäden
Seit längerem gibt es von Seiten der Verwaltung Verfügungen, die die steuerlichen Folgen von Hochwasserschäden im jeweiligen Bundesland behandeln. Dabei ist besonders ein Ve...