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RENO Nr. 9 vom Seite 15

Scheinselbstständigkeit

Professor Dr. Peter Pulte

Viele Unternehmen haben nicht nur Arbeitnehmer, sondern sie beauftragen für bestimmte Dienst- oder Werkleistungen auch Selbstständige (freie Mitarbeiter). Dies hat den Vorteil, dass keine Sozialabgaben und Steuern abgeführt werden müssen. Zudem gelten für sie die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften nicht. Für die Sozialversicherungen und Finanzämter führt dies zu geringeren Einkünften, sodass der Gesetzgeber die Selbstständigkeit nur bei einer Gesamtbetrachtung des Vertragsverhältnisses als zulässig erachtet. Wird hiergegen verstoßen, wird von Scheinselbstständigkeit gesprochen.

Begriff

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person nach außen als selbstständiger Unternehmer auftritt, aber Aufgaben wie ein abhängig Beschäftigter erfüllt, der Mitarbeiter also offiziell selbstständiger Unternehmer ist, aber tatsächlich eine verdeckte Arbeitnehmertätigkeit besteht. Hier werden Dienst- oder Werksleistungen nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung für ein fremdes Unternehmen erbracht, tatsächlich aber als nicht selbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis.

Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist, ob sich eine persönliche Abhängigkeit von ei...