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RENO Nr. 9 vom Seite 2

Das Kostenfestsetzungsverfahren – Teil 4

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Wer kennt das nicht? Die Arbeit für den Mandanten ist getan, die Kostenrechnung wird jedoch nicht ausgeglichen. In diesem letzten Teil der Reihe zeigen wir, unter welchen Voraussetzungen der Rechtsanwalt die Möglichkeit hat, seinen Vergütungsanspruch im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens titulieren zu lassen.

Wertgebühren

Beispiel

Rechtsanwalt R hat in einer Unfallsache zunächst außergerichtlich eine Forderung in Höhe von 8.000 € für seinen Mandanten S geltend gemacht. Die Gegenseite zahlt nicht. RA R erhebt auftragsgemäß Klage und vertritt seinen Mandanten im Prozess. Es ergeht ein Urteil. RA R stellt S die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung und das Klageverfahren in Rechnung. Mandant S zahlt nicht.

Sind die in § 11 RVG genannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, seine Gebühren im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 11 RVG durchzusetzen. Für die Einleitung eines Mahn- und Klageverfahrens besteht dann kein Rechtsschutzbedürfnis.

Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Kostenfestsetzungsantrages gem. § 11 RVG:

  • der Rechtsanwalt war anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens (also z. B. auch als Unterbevollmächtigter oder Verkehrsanwalt) tätig.

  • die gese...