1. Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs, auch wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht übereignet werden 2. Auch nicht steuerbare Umsätze fallen unter die Regelung des § 24 Abs. 1 Satz 6 UStG 1993
Leitsatz
1. Die Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs in eine Gesellschaft nach dem ist eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung, auch wenn einzelne Wirtschaftsgüter davon ausgenommen werden.
2. Erteilt ein der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegender Landwirt über Umsätze, die er im Rahmen der Veräußerung seines Betriebs ausgeführt hat, eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis, so steht dem Leistungsempfänger daraus kein Vorsteuerabzug zu.