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Kommentierte Nachricht PiR 9/2024 S. 249

IASB | Änderungen zu IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht. IFRS 19 erlaubt es bestimmten Unternehmen, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss anzuwenden. Der Entwurf zielt darauf ab, die Angabepflichten aus neuen IFRS-Rechnungslegungsstandards und Änderungen, die zwischen Februar 2021 und Mai 2024 veröffentlicht wurden, zu reduzieren.

Die Vorschläge würden die Angabepflichten für folgende Aspekte verringern oder vereinfachen:

  • mangelnde Austauschbarkeit (Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse“),

  • internationale Steuerreform – Säule Zwei – Mode...

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Änderungen zu IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht

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