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BFH 06.05.2024 III R 7/22, Kommentierte Nachricht BBK 18/2024 S. 828

Einkommensteuer | Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Nach einer unentgeltlichen Betriebsübertragung i. S. von § 6 Abs. 3 EStG kann der bisherige Betriebsinhaber nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen, wenn er noch betrieblich veranlasste Aufwendungen tätigt. Dies gilt auch dann, wenn er die Aufwendungen in einer Bilanz für ein Jahr, in dem er den Betrieb noch geführt hatte, hätte passivieren müssen, dies aber unterblieben ist und verfahrensrechtlich nicht mehr korrigiert werden kann

[i]Klägerin hatte Beiträge nicht entrichtetDie Klägerin war vom bis Einzelunternehmerin. Sie führte im o. g. Zeitraum keine Beiträge an die Urlaubskasse ab und wurde in den Jahren 2003, 2005, 2007 und 2009 zur Abführung der Beiträge verurteilt. Verpflichtungen zur Abführung der Beiträge passivierte sie in ihren Bilanzen zum bis nicht; die Bescheide für 2000 bis 2004 wurden ...

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Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

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