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Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften
Im Juni 2024 hat der FAB des IDW die Entwurfsfassung IDW ERS FAB 7 veröffentlicht, die die Stellungnahme IDW RS HFA 7 n. F. zur handelsrechtlichen Rechnungslegung von Personenhandelsgesellschaften ablösen soll. Die Änderungen umfassen Anpassungen in der Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften aufgrund von KöMoG und MoPeG sowie u. a. auch eine Ergänzung der Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern, die im Folgenden dargestellt werden. Die Kommentierungsfrist zu der Entwurfsfassung ist bis zum festgelegt. Auf Basis der eingehenden Stellungnahmen werden ggf. weitere Änderungen oder Anpassungen bis zur finalen Fassung des IDW RS FAB 7 erfolgen.
Einordnung
Im Rahmen seiner Facharbeit widmet sich das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) als berufsständische Organisation der Wirtschaftsprüfer nicht nur im Prüfungsbereich den bei der Abschlussprüfung zu beachtenden Berufsgrundsätzen, sondern beschäftigt sich auch mit Rechnungslegungsfragen. Zwei solcher Stellungnahmen (IDW RS HFA) befassen sich mit Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit Personenhandelsgesellschaften. Während IDW RS HFA 18 die Bilanzierung von Anteilen...