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NWB Nr. 36 vom Seite 2464

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

[i]BZSt, Infos auf www. bzst.de/widnr Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt; ein Antrag muss nicht gestellt werden. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen. Sie dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. [i]DStV, Online-Meldung v. 27.8.2024, aufrufbar unter https://go.nwb.de/b7t16Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales und ressortübergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung. Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden (Once-Only-Prinzip).

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer
[i]UnterscheidungsmerkmalDie W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Die USt-IdNr. ist wie gewoh...

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