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GRV | Als Betriebsleiter tätiger Handwerker-Kommanditist in einer GmbH & Co. KG
Erfüllt der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG, der den Betrieb zugleich als handwerksrechtlich befähigter Betriebsleiter führt, in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle (hier: Meister im Tischlerhandwerk), ist er als selbständiger Gewerbetreibender im Handwerk versicherungspflichtig (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI).
Der Gesellschafter ist für das eingetragene Handwerk „Tischler“ als Betriebsleiter registriert und seit dem in der GmbH & Co. KG erwerbstätig. Nach Ansicht des Gerichts spielt es keine Rolle, dass er als Kommanditist der GmbH & Co. KG nicht zur Mitarbeit verpflichtet ist. Eine sozialversicherungsrechtlich relevante „Tätigkeit“ liege vor, weil er die selbständige handwerkliche Erwerbstätigkeit als handwerksrechtlich befähigter Betriebsleiter der a...