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Umsatzsteuer; | Börsengang bei Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland (§ 15 Abs. 2 und 3 UStG)
Die Emission von Aktien im Rahmen eines Börsengangs erfolgt regelmäßig durch ein Bankenkonsortium. Dabei ist die Platzierung der Aktien an der Börse auf unterschiedliche Weise möglich. Die beteiligten Kreditinstitute übernehmen - vereinfacht dargestellt - entweder Wertpapiere auf eigene Rechnung und veräußern diese als Eigenhändler weiter oder sie werden für die Aktiengesellschaft (Emittenten) ohne Übernahmezusage im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts oder einer sonstigen Leistung bzw. Vermittlung tätig. Im Zusammenhang mit dem Börsengang fallen beim Emittenten insbesondere folgende vorsteuerbelastete Kosten an: Beratungskosten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater), Notarkosten, Übersetzungskosten, Kosten der Unternehmensbewertung (due diligence), Kosten der ...