Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in englischer Sprachfassung erteilten europäischen Patents 1 680 023 (im Folgenden: "Streitpatent"). Das am 22. Oktober 2004 angemeldete Streitpatent, dessen Erteilung am 27. August 2008 veröffentlicht worden ist, trägt die Bezeichnung "APPARATUS FOR TREATMENT BY IONISING RADIATION" ("GERÄT ZUR BEHANDLUNG DURCH IONISIERENDE STRAHLUNG"). Das Streitpatent nimmt die Prioritäten der GB 0324676 vom 23. Oktober 2003 sowie der GB 0325698 vom 4. November 2003 in Anspruch und wird beim deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 60 2004 016 202.7 geführt.
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