Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften …
... Entwurf zur Neufassung des IDW RS HFA 7 n. F.
IDW RS HFA 7 n. F. widmet sich der Rechnungslegung auf Ebene der jeweiligen Personenhandelsgesellschaft. Die aktuell geltende und seit dem Jahr 2019 anzuwendende Fassung wurde im November 2017 vom HFA des IDW verabschiedet und Anfang Februar 2018 veröffentlicht. Im Juni 2024 hat der FAB des IDW die Entwurfsfassung IDW ERS FAB 7 veröffentlicht, die die Stellungnahme IDW RS HFA 7 n. F. ablösen soll. Die Änderungen umfassen Anpassungen in der Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften aufgrund von KöMoG und MoPeG sowie u. a. auch eine Ergänzung der Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern. Die Entwurfsfassung stellen Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch ab dar.
Bilanzierung von Profifußballspielern
Die Fußball-Bundesliga startete Ende August in ihre neue Saison. Neben dem sportlichen Wettbewerb sind auch die häufig im Profifußball gezahlten hohen Ablösesummen sowie die kolportierten Marktwerte einzelner Spieler regelmäßig Gegenstand kontrovers geführter Diskussionen. Mit den Besonderheiten der handelsrechtlichen Bilanzierung von Profifußballspielern setzen sich Tim Bonnecke und Tanja Wallbruch ab auseinander.
Gestaltungen unter Einbezug von Gewerbesteueroasen
Der Beitrag von Dr. Michael Sixt ab geht darauf ein, wie ein Gefälle des Gewerbesteuerhebesatzes gestalterisch genutzt werden kann, zeigt etwaige Fallstricke auf und legt dar, für welche Unternehmen derartige Gestaltungen attraktiv sein können. Die Gewerbesteuer ist insbesondere für Kapitalgesellschaften, die durch sie final belastet werden, von enormer Bedeutung. Da die Gewerbesteuerbelastung aufgrund unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren kann, können Kapitalgesellschaften z. B. durch die Etablierung von Lizenz- oder Finanzierungsgesellschaften ihre Steuerbelastung (deutlich) reduzieren.
Neues zu Betriebsveranstaltungen
Der den Anwendungsbereich für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG von steuerlichen Betriebsveranstaltungen deutlich erweitert. Durch die aktuelle BFH-Entscheidung wird damit neben der freibetragsbegünstigten Betriebsfeier eine neue Variante von Betriebsveranstaltungen geschaffen, die in der betrieblichen Praxis auf Interesse stoßen sollte. Fast zeitgleich hat das BSG am ein ebenfalls beachtenswertes Urteil zu Betriebsfeiern getroffen. Danach hat eine vom Arbeitgeber erst verspätet vorgenommene Pauschalversteuerung nicht mehr die Sozialversicherungsfreiheit zur Folge. Axel-Friedrich Foerster geht ab auf diese beiden Urteile ein.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 17/2024 Seite 1
IAAAJ-74332