Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB, wenn die Befreiung nach Abschluß des In-Sich-Geschäftes in der Satzung geregelt und im Handelsregister eingetragen wird
Leitsatz
Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist rechtswirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die Befreiung nach Abschluß von In-sich-Geschäften in der Satzung geregelt und im Handelsregister eingetragen wird. Die In-sich-Geschäfte sind dann als nachträglich genehmigt anzusehen. Das steuerrechtliche Rückwirkungsverbot steht dem nicht entgegen, vorausgesetzt, den In-sich-Geschäften liegen klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen zugrunde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 35 BFH/NV 1997 S. 63 Nr. -1 XAAAA-96487
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