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FG Münster Urteil v. - 6 K 1425/21 F

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a

Einkünfteermittlung

Zur Ermittlung nicht abzugsfähiger Schuldzinsen bei der Muttergesellschaft unter Berücksichtigung der Gewinne von Tochterpersonengesellschaften

Leitsatz

Im Rahmen der Ermittlung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei einer Mutterpersonengesellschaft ist aufgrund der betriebsbezogenen Betrachtung („im Unternehmen erwirtschaftete Gewinne”) und der Behandlung der Ober- und Untergesellschaften als selbständige und getrennt voneinander zu betrachtende betriebliche Einheiten der Gewinnbegriff für Zwecke der doppelstöckigen bzw. mehrstöckigen Personengesellschaft dahingehend zu modifizieren, dass die Gewinne der Untergesellschaften nicht bereits im Jahr der Entstehung in den Gewinn der Obergesellschaft einbezogen werden können, sondern erst bei Auszahlungen wie Entnahmen oder Einlagen zu behandeln sind.

Fundstelle(n):
StB 2024 S. 260 Nr. 9
TAAAJ-74269

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FG Münster, Urteil v. 02.07.2024 - 6 K 1425/21 F

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