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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (BFH)
Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum
notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer
Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden
(entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Für den Zeitpunkt und den Umfang des
Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den
Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind.
Auf die Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eines
Beteiligungsverlusts im Privatvermögen nach § 17 Abs. 4 EStG kann in diesem
Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang: Der Kläger war zu 50 % an der 1988 gegründeten X GmbH (GmbH) ...