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Tätigkeitsvergütung oder Gewinnvorab?
Eine Handreichung für die Praxis
Es gibt Themen, die beschäftigen den Autor in Form von Fachanfragen u. Ä. schon seit langer Zeit. Die Klärung der Frage, wann ein Gewinnvorab vorliegt (Vorweggewinn) und wann es sich um eine Tätigkeitsvergütung handelt, gehört zu den Klassikern. Der Beitrag versucht eine Abgrenzung, aber auch eine Handreichung für die Praxis zu geben, damit bei der Jahresabschlussbearbeitung von Personengesellschaften ein wenig mehr Rechtssicherheit möglich ist.
I. Unterscheidung
1. Idealfall
Der Gewinnvorab wird (sinnvollerweise bzw. m. E. ausschließlich) im Gesellschaftsvertrag vereinbart und stellt eine Form der erfolgsneutralen Gewinnverteilung dar. Es handelt sich also um die Verteilung des Jahresüberschusses. Anders dagegen sind echte Sondervergütungen zu behandeln. Diese sind als Aufwand zu buchen und mindern deshalb den Betrag, der als Jahresüberschuss auszuweisen ist. Es handelt sich insbesondere um schuldrechtliche Vereinbarungen, aufgrund derer der Mitunternehmer zur Tätigkeit, Überlassung von Kapital und Überlassung von Wirtschaftsgütern verpflichtet ist und die Gesellschaft die Gegenleistung in Form einer Vergütung zu erbringen hat. Die Vereinbaru...