Nach dem Umwandlungsteuergesetz 1977 entsteht im Falle der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft wegen des Teilwert-Ansatzes grundsätzlich kein Übernahmeverlust
Leitsatz
Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft umgewandelt, hat die Personengesellschaft die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter und die aus dem Privatvermögen der Gesellschafter eingelegten wesentlichen Beteiligungen an der Kapitalgesellschaft nach dem UmwStG 1977 mit den Teilwerten anzusetzen. Ein Übernahmeverlust entsteht bei der Personengesellschaft grundsätzlich nicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 298 XAAAA-96461