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Erschließungsbeitragsrecht; | Vorausleistung - Verzinsung eines Erstattungsanspruchs (§ 133 Abs. 3 BauGB)
Die in § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB angeordnete Verzinsung bezieht sich nur auf den durch § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB begründeten Erstattungsanspruch. § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB ist nicht entsprechend anwendbar auf einen Ersatzanspruch, der deshalb entstanden ist, weil das Grundstück, für das eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag erhoben wurde, durch Bebauungsplan seine Bebaubarkeit verloren hat ().