Erzielen die Anteilseigner einer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gegründeten Besitzgesellschaft Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen an fremde Dritte als Bruchteilseigentümer, so liegen keine gewerblichen Einkünfte der Besitzgesellschaft vor, wenn die Wohnungen nicht als (gewillkürtes) Sonderbetriebsvermögen ausgewiesen wurden
Leitsatz
Vermieten die Gesellschafter der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gegründeten Besitz-GbR als Bruchteilseigentümer Wohnungen an fremde Benutzer, so erzielen sie keine gewerblichen Einkünfte, wenn die Wohnungen nicht als (gewillkürtes) Sonderbetriebsvermögen ausgewiesen sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 279 OAAAA-96451