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Grundsteuer | U. a. Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Hinblick auf die BFH-Beschlüsse v. - II B 78/23 (AdV), NWB IAAAJ-68711 und II B 79/23 (AdV), NWB SAAAJ-68712 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell ab und zur Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts Stellung genommen.
Hintergrund
Mit Beschlüssen v. - II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) hat der BFH in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter S. 283bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen (s. hierzu Bodden, NWB 25...