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Einkommensteuer | Teilweise Schenkung kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 EStG (FG)
Mit seinem Urteil vom (3 K 36/24) hat das Niedersächsische FG entschieden, dass teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten keine tatbestandlichen Veräußerungen i. S. des § 23 EStG sind. Für die Steuerpflichtigen wäre dies eine erfreuliche Nachricht, wenn sich diese Grundsätze durchsetzen würden.
Sachverhalt
Der Kläger
übertrug in 2019 ein Grundstück, das er in 2014 für insgesamt 143.950 €
erworben hatte und seitdem vermietete. Den Erwerb hatte der Vater
fremdfinanziert. Die Tochter übernahm die Restschuld, die zum Zeitpunkt der
Schenkung noch mit 115.000 € bestand. Der Verkehrswert der Immobilie
betrug nach Angabe der Beteiligten 210.000 €. Das Finanzamt nahm daher
eine t...BStBl 1993 I S. 80BStBl 2007 I S. 269