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NWB EV 9/2024 S. 278

Erbrecht | Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments (OLG)

Ein gemeinschaftliches Testament ist unwirksam, wenn ein Ehegatte bei Testamentserrichtung testierunfähig war. Eine Umdeutung eines aufgrund Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament des testierfähigen Ehegatten kommt nicht in Betracht, wenn nur der testierunfähige Ehegatte den Wortlaut der letztwilligen Verfügungen eigenhändig geschrieben hat.

Quelle: OLG Celle, Beschluss v.  - 6 W 106/23, NWB LAAAJ-72108

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