Keine Zurückweisung einer nach erfolgloser Fristsetzung gem. § 364 b AO, aber angemessene Zeit vor der mündlichen Verhandlung im Klageverfahren eingereichten Steuererklärung, wenn FG Vorbereitungsmaßnahmen nach § 79 Abs. 1 FGO unterläßt
Leitsatz
Unterläßt das FG es, schon vor der mündlichen Verhandlung geeignete vorbereitende Maßnahmen gemäß § 79 Abs. 1 FGO zu ergreifen, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre und obwohl hierzu Anlaß bestand, ist es regelmäßig ermessensfehlerhaft, vom Kläger erst im Klageverfahren, aber angemessene Zeit vor der mündlichen Verhandlung, nachgereichte Steuererklärungen gemäß §§ 76 Abs. 3, 79 b Abs. 3 FGO wegen Verzögerung des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung zurückzuweisen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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