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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 Sa 4/24

Gesetze: BGB § 615

Leitsatz

Leitsatz:

Im Falle einer einseitigen Freistellung in der Kündigungsfrist nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung unterlässt es der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist nicht böswillig, anderweitigen Verdienst zu erzielen, wenn er mit Bewerbungen auf vom Arbeitgeber mitgeteilte offene Stellen zuwartet bis zu einem zeitnah anberaumten Kammertermin über die Kündigungsschutzklage.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 24 Nr. 34
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2024 S. 2243
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2024 S. 2243
OAAAJ-73867

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LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.05.2024 - 9 Sa 4/24

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