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Fremdfinanzierte Kapitallebensversicherungen mit laufender Beitragsleistung
1. Einleitung
In den ESt-Kurzinformationen
172/3 und 178/1 hat sich die OFD zur steuerrechtlichen Behandlung der Fallkonstellation geäußert, dass eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung (Mindestvertragslaufzeit 12 Jahre, Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre, Mindesttodesfallschutz mindestens 60 % der Beitragssumme) in vollem Umfang fremdfinanziert wird und die Versicherung zur Sicherung/Tilgung des Darlehens eingesetzt wird.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass die wechselseitige Bedingung der §§ 20 Abs. 1 Nr. 6 und 10 Abs. 2 Satz 2 EStG dergestalt aufzulösen ist, dass für die Prüfung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG von vornherein auf den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG abzustellen ist. Nach dieser Vorschrift gehören die Erträge aus einer Lebensversicherung nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Eine Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG kommt somit nicht in Betracht, da die Finanzierungskosten des Darlehens keine Werbungskosten darstellen.
Ergänzend macht die OFD darauf aufmerksam, dass die vorstehende Rechtsfolge nur in den Fällen eintritt, in denen die Darlehensvaluta während des Beitragszahlungszeitraums nicht zur Erzielung von Einkünften verwendet wird.
So werden insbesondere grundsätzlich dann Einkünfte i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erzielt, wenn das...