Markenbeschwerdeverfahren – "FRITZ" (Wort-/Bildmarke)/"FRITZ" (Wort-/Bildmarke) – Zahlung nur einer Beschwerdegebühr – Nichtbenutzungseinrede – teilweise Anerkennung der Benutzung der Widerspruchsmarke - durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – klangliche Identität der Kollisionszeichen – hochgradige Warenähnlichkeit – Verwechslungsgefahr
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