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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 5129/23

Gesetze: AO § 355 Abs. 1 S. 1, AO § 122 Abs. 1 S. 4, AO § 5, FGO § 102

Ermessensentscheidung hinsichtlich der Bekanntgabe von Verwaltungsakten bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter

Leitsatz

1. Gibt das Finanzamt einen Verwaltungsakt dem Steuerpflichtigen bekannt, obwohl es ihn dem Bevollmächtigten hätte bekanntgeben müssen, ist die Bekanntgabe mit der Folge unwirksam, dass die Einspruchsfrist nicht zu laufen beginnt. Der Bekanntgabemangel wird erst durch Weiterleitung an den Empfangsbevollmächtigten geheilt.

2. Hat der Steuerpflichtige mehrere Empfangsbevollmächtigte bestellt, hat das Finanzamt bei der Frage, welchem Bevollmächtigten ein Verwaltungsakt bekanntzugeben ist, eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung zu treffen, die im finanzgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt, nämlich auf Ermessensfehler, überprüfbar ist.

3. Das Finanzamt macht von dieser Ermessensermächtigung in einer nicht ihrem Zweck entsprechenden Weise Gebrauch, wenn es die Entscheidung über einen Erlassantrag, der von einem Bevollmächtigten unter Vorlage einer gegenständlich darauf begrenzten Empfangsvollmacht gestellt worden war, einem anderen Bevollmächtigten bekanntgibt.

Fundstelle(n):
MAAAJ-73807

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.06.2024 - 6 K 5129/23

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