Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F.
Leitsatz
1. Die ermessensfehlerfreie Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F. setzt voraus, dass die Behörde
alle maßgeblichen Kriterien beachtet und gegeneinander abwägt.
2. Ein Abstellen allein auf das Verschulden des Steuerpflichtigen reicht nicht aus.
3. Insbesondere hat die Behörde auch einzubeziehen, ob eine verspätet abgegebene Einkommensteuererklärung zu einer Verzögerung
des Veranlagungsverfahrens geführt hat und ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Erstattung ergibt.