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Umsatzsatzsteuerliche Folgen einer Kaufpreisminderung
Folgen einer Minderung wegen Mängeln an der Kaufsache
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fall
Unternehmer A liefert im Januar 2024 eine Maschine an den Unternehmer B und berechnet hierfür ebenfalls im Januar 2024 100.000 € zuzüglich 19.000 € MwSt. B, der nach § 377 HGB die Maschine gleich nach Lieferung untersucht hat, stellt fest, dass diese mangelhaft ist, was er umgehend bei A reklamiert.
Im Februar 2024 macht B vom Gestaltungsrecht der Minderung nach § 441 BGB Gebrauch, so dass beim Kaufpreis netto 10.000 € nachzulassen sind, was A auch akzeptiert. Im März 2024 zahlt B gemäß der Minderung 90.000 € nebst 17.100 € MwSt an A. Sowohl A als auch B unterliegen der Sollversteuerung. Voranmeldungszeitraum...