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WPK | Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der „Grandfather-Regelung“
Nachdem der Vorstand der WPK Ende Mai 2024 die Inhalte der Fortbildung als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer beschlossen hatte (vgl. dazu auch WP Praxis Heft 7-8/2024 S. 234 NWB AAAAJ-71721) befasste er sich im Juli 2024 mit der Ausgestaltung der Dauer dieser Fortbildung.
Der Vorstand beschloss dazu Folgendes: Bis zu zwei Jahre vor dem Antrag auf Registrierung einer vor dem als WP bestellen berufsangehörige Person zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte in das Berufsregister (§ 13d Abs. 2 WPO-E), sollen 32 Stunden als Initialfortbildung geleistet und nachgewiesen werden. Dieser Umfang liege im Bereich der der WPK bisher bekannten Umsetzungslösungen anderer EU-Mitgliedstaaten.
Die genannten 32 Stunden sollen in strukturierter Form (kein Selbst...