Nach § 4 WiPrPrüfV betreffen wesentliche Inhalte des
Prüfungsgebiets „Angewandte Betriebswirtschaftslehre,
Volkswirtschaftslehre“ im Wirtschaftsprüfungs-Examen auch die
Geldpolitik. Damit befasst sich der vorliegende Examensfall aus dem 1. Halbjahr
2023.
I. Einordnung
Die Konjunkturpolitik kennt üblicherweise zwei Möglichkeiten, um in
der kurzen Frist die Konjunktur bzw. das Produktionsniveau zu steuern:
Auf der einen Seite sieht sie die Regierungen in der Lage, das
Wirtschaftsgeschehen über die sogenannte Fiskalpolitik zu beeinflussen. Die
zwei Stellschrauben, die sie dazu zur Verfügung hat, sind üblicherweise die
Staatsausgaben und die Steuern, also die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben.
Auf der anderen Seite beschreibt die Konjunkturpolitik, dass auch
Zentralbanken in der Lage sind, das Produktionsniveau einer Volkswirtschaft zu
beeinflussen. Dazu verwenden sie Instrumente der sogenannten Geldpolitik. Zwar
kann Geldpolitik das Produktionsniveau nicht unmittelbar beeinflussen, aber
über Zinsänderungen übt sie indirekt Einfluss auf die Konsumentscheidungen von
Haushalten und Investitionsentscheidungen von Unternehmen aus.