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Verein | Elektronische Einladung zur Mitgliederversammlung
Eine Satzungsbestimmung, die vorsieht, dass zu einer Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg eingeladen und im Fall des Widerspruchs und der vollständigen Angabe der Postanschrift die schriftliche Einladung übersandt wird, ist zulässig. Zulässig ist ebenso eine Satzungsregelung, wonach virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen per Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.
Das Vereinsrecht enthält keine Vorschrift, in welcher Form und auf welchem Übermittlungsweg die Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Jedes Mitglied muss nur ohne Erschwernisse Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangen können. Die Bestimmung, dass zu einer Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg eingeladen wird, gewährleistet dies.