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Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im ersten Halbjahr 2024
Belgien übernahm die Ratspräsidentschaft Anfang 2024 und zielte in steuerlicher Hinsicht darauf, den Kampf gegen Steuerhinterziehung und die Sicherstellung der Rechtssicherheit für Steuerpflichtige aufrecht zu erhalten.
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I. Verabschiedete Gesetzgebungsvorhaben des Rates der EU
Der Rat erzielte eine Einigung im Sinne einer allgemeinen Ausrichtung der FASTER-Richtlinie. Deren formelle Verabschiedung wird für 2025 erwartet. Die Richtlinie betrifft öffentlich gehandelte Wertpapiere und soll den Quellensteuereinbehalt bzw. dessen Ermäßigung bzw. Erstattung für den Steuerpflichtigen vereinfachen.
II. Schwarze und graue Liste
Der Rat passte die Liste nicht kooperativer Staaten und Gebiete am an. Russland ist weiterhin auf der sog. schwarzen und die Türkei weiterhin auf der sog. grauen Liste enthalten. Die nächste Überprüfung steht auf einer der Ratssitzungen im November 2024 an. Von deutscher Seite ist die schwarze Liste maßgeblich für die Steueroasen-Abwehrverordnung, die in ihrer Neufassung im Dezember zu erwarten ist.
III. Diskussionsstand auf Ratsebene
Ein Kompromiss zum sog. Unshell-Richtlinienvorschlag konnte bislang nicht erre...