1. Zu den Kriterien für die Auslegung eines Verwaltungsakts (hier sogenannter Abschmelzungsbescheid).
2. Die "Abschmelzung" gemäß § 48 Abs. 3 SGB X setzt verfahrensmäßig eine konstitutive Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ursprungsbescheids voraus ().
3. Zur Berücksichtigung einer psychischen Störung als Unfallfolge ist eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erforderlich, damit die Feststellung nachvollziehbar ist.
4. Zu den Voraussetzungen für die Feststellung einer PTBS
Fundstelle(n): KAAAJ-73449
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.08.2023 - L 12 U 450/22
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