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Einkommensteuer | Investitionsabzugsbetrag bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Ein im Einzelunternehmen gebildeter Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist rückgängig zu machen, wenn das Unternehmen rückwirkend zum Buchwert in eine GmbH eingebracht wird und die GmbH die Investitionen nach dem steuerlichen Übertragungstichtag tätigt. Denn dann hat das Einzelunternehmen die Investitionen nicht bis zum Ablauf der Investitionsfrist getätigt; die GmbH kann den IAB nicht fortführen.
[i]Kläger brachte Einzelunternehmen rückwirkend zum Buchwert in GmbH ein Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen, für das er in den Jahren 2016 und 2017 jeweils einen IAB bildete. Im Jahr 2018 gründete der Kläger eine GmbH und brachte im Folgejahr 2019 sein Einzelunternehmen rückwirkend zum Jahr 2018 gemäß § 20 Abs. 5 UmwStG zum Buchwert ein. Die GmbH erwarb in den Jahren 2018 bis 2021 nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag die Wirtschaftsgüter, für die der Kläger i...