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Einkommensteuer | Teilentgeltliche Übertragung kein Spekulationsgeschäft
Die teilentgeltliche Übertragung einer privaten Immobilie auf ein Kind im Wege der vorweggenommenen Erbfolge führt nicht zu einem Spekulationsgewinn i. S. von § 23 EStG, wenn das Teilentgelt geringer als die historischen Anschaffungskosten ist. Denn der Veräußerer mindert dann sein Vermögen, anstatt seine Leistungsfähigkeit zu steigern.
Der Kläger hatte 2014 eine Immobilie für 143.950 € erworben, die er fremdfinanzierte. Im März 2019 übertrug er die Immobilie auf seine Tochter, die im Gegenzug das Darlehen übernahm, das noch mit 115.000 € valutierte. Der Verkehrswert der Immobilie betrug 210.000 €. Das Finanzamt ging von einem entgeltlichen Anteil von 54,76 % aus (115.000 € / 210.000 €) und gelangte so zu einem Veräußerungsgewinn von 40.653 €.
[i]Vermögen des Veräußerers wurde tatsächlich gemindert, nicht erhöhtDas Finanzgericht widersprach dem Finanzamt und verneint...