Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | ermäßigter Steuersatz für Benutzung einer Eislaufbahn eines gemeinnützigen Eislaufvereins (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Gestattet ein als gemeinnützig anerkannter Eislaufverein sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern die Benutzung seiner Eisbahn gegen Entgelt und vermietet er in diesem Zusammenhang Schlittschuhe, unterliegen diese entgeltlichen Leistungen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG 1980 dem ermäßigten USt-Satz, wenn sie im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden. (2) Dies setzt u. a. voraus, dass der Eislaufverein mit den Leistungen zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. (3) Ein Wettbewerb in diesem Sinne liegt vor, wenn im Einzugsbereich des Eislaufvereins ein nicht steuerbegünstigter Unternehmer den Nutz...