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Einkommensteuer | Betrieb eines Corona-Testzentrums durch Ärzte als freiberufliche Tätigkeit (FG)
Von Ärzten in Corona-Testzentren
durchgeführte Abstriche sind - zumindest im Jahr 2020 - freiberufliche
Tätigkeiten im Sinne des
§ 18 EStG
(, rechtskräftig).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin im Rahmen des von ihr betriebenen Abstrich-/Testzentrums für den Corona-Virus Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder solche aus Gewerbebetrieb erzielt: Die Klägerin betrieb im Streitjahr 2020 ein Abstrich-/Testzentrum (Testzentrum) für den Erregernachweis des Corona-Virus in der Rechtsform der GbR. Gesellschafter der Klägerin waren zu gleichen Teilen zum einen in einer weiteren GbR die in Z niedergelassenen Allgemeinmediziner Y und Y1 (Y GbR) sowie die in Z niedergelassene Fachärztin für Laboratoriumsmedizin Frau X.
Das Testzentr...