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Online-Nachricht - Montag, 19.08.2024

Einkommensteuer | Betrieb eines Corona-Testzentrums durch Ärzte als freiberufliche Tätigkeit (FG)

Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche sind - zumindest im Jahr 2020 - freiberufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 EStG (, rechtskräftig).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin im Rahmen des von ihr betriebenen Abstrich-/Testzentrums für den Corona-Virus Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder solche aus Gewerbebetrieb erzielt: Die Klägerin betrieb im Streitjahr 2020 ein Abstrich-/Testzentrum (Testzentrum) für den Erregernachweis des Corona-Virus in der Rechtsform der GbR. Gesellschafter der Klägerin waren zu gleichen Teilen zum einen in einer weiteren GbR die in Z niedergelassenen Allgemeinmediziner Y und Y1 (Y GbR) sowie die in Z niedergelassene Fachärztin für Laboratoriumsmedizin Frau X.

Das Testzentr...

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