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NWB Nr. 34 vom

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte einer Workation

Kerstin Kind

Die zunehmende Beliebtheit von „Workation“, also Arbeiten am Urlaubsort, fordert Unternehmen und Mitarbeiter mit Blick auf das Sozialversicherungsrecht. Zwar unterliegt ein Arbeitnehmer grds. dem deutschen Sozialversicherungsrecht, wenn er in Deutschland beschäftigt ist. Bei einer Workation im Ausland kann aber auch bei einem vergleichsweise kurzen Aufenthalt ausländisches Sozialversicherungsrecht relevant werden.

Abweichungen vom Territorialitätsprinzip

[i]Ziel ist die Vermeidung eines Wechsels der SV-SystemeIm Sozialversicherungsrecht gilt im Grundsatz das Recht des Staats, in welchem eine Tätigkeit physisch ausgeübt wird. Da bei einer Workation ein Arbeitnehmer nicht nur im Ausland Urlaub macht, sondern dort auch arbeitet, gibt es Sonderregelungen wie die Ausstrahlung (vgl. § 4 SGB IV), überstaatliches Recht und bilaterale Vereinbarungen, um einen Wechsel des Sozialversicherungssystems bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder eine doppelte Versicherungspflicht zu vermeiden.

Tätigkeiten innerhalb der EU/dem EWR und der Schweiz

[i]Beantragung einer A1-BescheinigungInnerhalb der Europäischen Union (EU) sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz verhindern die Verordnung (EG) 883/2004 v. 

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