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NaRp Nr. 9 vom Seite 30

Der Ausweis ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten bedingt Taxonomiefähigkeit

Wie sich erstmals berichtspflichtige Unternehmen auf die Taxonomieverordnung vorbereiten können

Lina Warnke

Um die Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten und Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu leiten, wurde mit der europäischen Taxonomieverordnung ein Klassifikationssystem zur Einordnung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Die bisher definierten taxonomiefähigen Tätigkeiten beziehen sich dabei vor allem auf Branchen, die eine hohe Auswirkung auf das Klima haben und lassen noch viele Tätigkeiten undefiniert. Dies führt im Branchenvergleich zu sehr unterschiedlich stark ausgeprägten Taxonomiequoten und ebenfalls großen Lücken zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten. Unternehmen, die nur niedrige Taxonomiequoten ausweisen können, befürchten häufig, als nicht nachhaltig wahrgenommen zu werden, auch wenn das Fehlen von Kriterien für die Bewertung der Taxonomiekonformität tatsächlich nicht allein darauf schließen lässt. Der vorliegende Beitrag betrachtet die Anforderungen der Taxonomie-VO und geht insbesondere darauf ein, worauf Unternehmen mit wenigen taxonomiefähigen Aktivitäten achten sollten und wie sie sich vorbereiten können, um frühzeitig taxonomiekonforme Quoten ausweisen zu können, wenn neue Tätigkeiten als taxonomiefähig definiert werden.

Kernaussagen
  • Bisher bestehen noch Lücken in der Definition von taxonomiefähigen Tätigkeiten sowie im Ausweis taxonomiekonformer Tätigkeiten durch die verpflichteten Unternehmen.

  • Doch auch bei Ausübung von wenigen oder keinen taxonomiefähigen Tätigkeiten bestehen Berichtspflichten im Rahmen der Taxonomie-VO und allgemeine Anforderungen können adressiert und umgesetzt werden.

  • Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, um bei erfolgter Ergänzung ihrer Tätigkeiten schnellstmöglich nicht nur taxonomiefähige sondern direkt -konforme Quoten ausweisen zu können.

  • Insbesondere die Erhöhung taxonomiefähiger und -konformer Investitions- und Betriebsausgaben ist durch eine strategische Ausrichtung hin zu mehr Nachhaltigkeit kurzfristig steuerbar.