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Track 02-05 | Kindergeld: Verwaltung akzeptiert aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung
Das BZSt hat eine Neufassung der umfangreichen Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2024 veröffentlicht. Sie ist grds. in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Fällen anzuwenden. Das BZSt hat insb. neue Urteile zu folgenden Punkten eingearbeitet: Stiefkinder nach Auflösung der Ehe, Ende der Hochschulausbildung, Weiterbildung zum Facharzt, volljährige Kinder mit Behinderung (Ursächlichkeit, Renten und Versorgungsbezüge).
Same procedure as every year. – Das Bundeszentralamt für Steuern hat die neue Fassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG mit Stand 2024 veröffentlicht. Diese ist grds. in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden.
Gravierende gesetzliche Änderungen hat es im Vergleich zur Version des Vorjahres nicht gegeben. Es sind aber wie jedes Jahr die aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs eingearbeitet worden.
Was Stiefkinder angeht, gab es zwar gar keine höchstrichterliche Entscheidung. Die Verwaltung hat sich aber erfreulicherweise einem Urteil des FG Baden-Württemberg angeschlossen.
Im EStG ist geregelt: Kinder des Ehegatten des Berechtigten können berücksichtigt werden, we...