Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 28 | Kfz-Steuer: Verfassungsmäßigkeit bei einem Hybridfahrzeug ohne Plug-in-Lademöglichkeit
Nach einer Entscheidung des FG Nürnberg ist es unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht geboten, ein nicht mit externer Lademöglichkeit versehenes sog. Mild-Hybridfahrzeug genauso zu besteuern wie ein Plug-in-Hybridfahrzeug. Bei einem Massenverfahren wie der Erhebung der Kfz-Steuer sei der Gesetzgeber berechtigt, Besonderheiten generalisierend zu vernachlässigen. Der Bundesfinanzhof muss endgültig klären, ob ein Verfassungsverstoß vorliegt.
Über die Kfz-Steuer berichten wir nur selten. Doch jetzt hat es ein anhängiges Verfahren in diese Ausgabe geschafft. Es betrifft Elektrofahrzeuge, und zwar die sog. Mild-Hybridfahrzeuge, die nicht mit einer externen Lademöglichkeit versehen sind.
Der IV. Senat des BFH muss abschließend beantworten: Ist es unter Gleichheitsgesichtspunkten geboten, ein Mild-Hybridfahrzeug genauso zu besteuern wie ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit externer Lademöglichkeit? Mit der Begründung, dass die im Zulassungsverfahren für diese Fahrzeuge ermittelten geringen Emissionswerte in der Praxis nicht erreicht werden?
Das erstinstanzliche FG Nürnberg hatte einen Verfassungsverstoß verneint. Bei einem Massenverfahren wie der Erhebung der Kfz-...