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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 26 | Abfindungen: Keine ermäßigte Besteuerung bei Vereinbarung eines Rückkehrrechts

Das FG Niedersachsen hat jüngst in einer ganzen Serie von Urteilen entschieden, dass eine Abfindung nicht nach der Fünftelregelung tarifermäßigt zu besteuern ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem derzeitigen Arbeitgeber eine Abfindung für eine betriebsbedingte Kündigung erhält, ihm aber schon im Vorhinein ein unbefristetes Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber eingeräumt wurde. Im Hinblick auf die anhängigen NZB sollten entsprechende Fälle offengehalten werden.

Das Niedersächsische FG hat jüngst in einer ganzen Serie von Urteilen entschieden, dass eine Abfindung nicht nach der Fünftelregelung tarifermäßigt zu besteuern ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem derzeitigen Arbeitgeber eine Abfindung für eine betriebsbedingte Kündigung erhält, ihm aber schon im Vorhinein ein unbefristetes Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber eingeräumt wurde. Und mit diesem das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird – sowohl was den Arbeitsbereich angeht als auch die Entlohnung, unter Wahrung des sozialen Besitzstandes. Ein Verlust des Arbeitsplatzes, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte, sei dann nich...

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