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Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit
Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt (Bezug: § 35 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1, § 98 Abs. 1a, § 148 Abs. 1 InsO; § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG; § 34 Abs. 1, 3, § 88 AO; § 76 Abs. 1, § 79 Abs. 1 Satz 2, Nr. 2, § 96 FGO).
(1) Auch Kraftfahrzeugsteuer kann als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO gegen den Insolvenzverwalter als Steuerschuldner festzusetzen sein. Der Insolvenzverwalter ist als Vermögensverwalter Stpfl. und damit richtiger Bekanntgabe- und Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht. Demgegenüber sind Steuerforderungen, die sich nicht ge...BStBl 2011 II S. 944BStBl 2013 II S. 131