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Umsatzsteuer | Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen
(1) Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gem. § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem FA die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen. (2) Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten, die der Erfüllungswirkung der Abtretung dieser Ansprüche entgegensteht, liegt nicht vor, wenn das FA ein Abtretungsangebot des leistenden Unternehmers ermessensfehlerhaft ablehnt (§ 13b, § 27 Abs. 19 Satz 3, § 27 Abs. 19 Satz 4 UStG; § 37, § 47, § 218 Abs. 2 AO; § 204, § 215, § 398 BGB; § 167 ZPO).
(1) Sind Unternehmer und Leistungsempfänger davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG auf eine vor dem erbrachte steuerpflichtige Leistung schulde...